Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 157 „Südlich Kirschenweg – westlich Immbarg“
Gebietsbezeichnung:
- nördlich der Straße Moorweg und der Bebauung der Gorch-Fock-Straße und der Rudolf-Kinau-Straße
- östlich der Norderstedter Straße
- südlich der Straße Kirschenweg
- westlich der Straße Immbarg
im Ortsteil Henstedt-Rhen
Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in seiner Sitzung 10/2023-2028 am 09.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 157 „Südlich Kirschenweg – westlich Immbarg“ für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten sind in der Zeit
vom 06.01.2025 bis zum 06.02.2025
im Internet unter der Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:
- Landschaftsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
- Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
- Umweltbericht, Bestandteil der Begrünung, Jacob | Fichtner
- Grünordnerischer Fachbeitrag (GOFB), Jacob | Fichtner
- GOFB – Zeichnung Bestand Biotoptypen, Jacob | Fichtner
- GOFB – Zeichnung Bestand Bäume, Jacob | Fichtner
- Entwurf Grünordnungsplanung, Jacob | Fichtner
- Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (27.12.2023 bis 29.01.2024)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in (3), (8) – in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Sicherstellung der Wohnfunktion des Gebietes, Brandschutz
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere
- finden sich in (1) – (8) – in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutz erhaltenswerter Bäume, Ausgleich des waldartigen Gehölzaufwuchses, Schutz streng geschützter Tierarten (Fledermäuse, Brutvögel)
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- finden sich in (1), (3) – (8) – in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ableitung des Niederschlagswassers, Schutz des Grundwassers und Bodens, Biotopenschutz
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in (3), (4), (8) – in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutz der Bodenfunktionen, Schutz erhaltenswerter Bäume, Ausgleich des waldartigen Gehölzaufwuchses, Biotopenschutz, Erhaltung des lokalen Mikroklimas
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in (2), (3). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter betroffen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in (3). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: voraussichtlich keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Eingriff soll außerhalb des Plangebiets in Form eines Ökokontos ausgeglichen werden.
Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:
Während des o.a. Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen im Internet oder im Rathaus eingesehen werden. Stellungnahmen zum aktuellen Planentwurf reichen Sie bitte per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de ein. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.