Bekanntmachungen
5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung
5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg vom 04.02.1997 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2024 folgende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
Artikel 1
4 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
(1) |
Gebühr A Schmutzwasserkanal Benutzungsgebühr: Je m³ Schmutzwassereinleitung in das Kanalnetz |
2,17 € |
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Gebühr B Kleinkläranlagen Grundgebühr:Je Kleinkläranlage monatlich Benutzungsgebühr:Je m³ Abfuhrmenge |
5,30 € 22,34 € |
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Gebühr C Sammelgruben Grundgebühr: Je Sammelgrube monatlich Benutzungsgebühr: Je m³ Abfuhrmenge |
22,90 € 10,84 € |
Artikel 2
Diese 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.