Bekanntmachungen

5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung

5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg vom 04.02.1997 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2024 folgende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:

 

Artikel 1

4 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:

§ 4
Gebührensatz und Kostenerstattung

(1)

 

Gebühr A Schmutzwasserkanal

Benutzungsgebühr: Je m³ Schmutzwassereinleitung in das Kanalnetz

 

 

2,17 €

 

Gebühr B Kleinkläranlagen

Grundgebühr:Je Kleinkläranlage monatlich

Benutzungsgebühr:Je m³ Abfuhrmenge

 

5,30 €

22,34 €

 

Gebühr C Sammelgruben

Grundgebühr: Je Sammelgrube monatlich

Benutzungsgebühr: Je m³ Abfuhrmenge

 

22,90 €

10,84 €

 

Artikel 2

Diese 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

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