Bekanntmachungen
Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nördlich Götzberger Straße)
Gebietsbezeichnung:
- südlich des Wanderweges
- nördlich und westlich der Götzberger Straße
- östlich der Friedhofskapelle
im Ortsteil Henstedt
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.06.2024 beschlossene 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nördlich Götzberger Straße) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das oben genannte Gebiet mit Bescheid vom 04.09.2024, Az.: IV 522-54894/2024 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung (Rathaus) in Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Zimmer 3.16, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet unter Bauleitplanung eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).