Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung

Herr Mariano Cordova hat am 08.11.2024 gegenüber der Gemeindewahlleiterin erklärt, sein anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter ab sofort niederzulegen. 

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau
Doreen Müller
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreterin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 23.11.2024 und endet mit Ablauf des 22.12.2024.

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