Bekanntmachungen
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (teilw. Umwandlung des Sportplatzes der Gemeinschaftsschule Rhen in Wohnbaufläche)
hier: Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung
Gebietsbezeichnung:
- nördlich des „Schäferkampsweges“
- westlich der „Norderstedter Straße“
- östlich der Sporthalle der Gemeinschaftsschule Rhen
- südlicher Bereich des vorhandenen Sportplatzes
im Ortsteil Henstedt-Rhen
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung (Rathaus) in Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Zimmer 3.16, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet unter Bauleitplanung eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs.1 BauGB).