Bekanntmachungen
Widerspruchsrecht bei der Datenübermittlung gemäß Soldatengesetz
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetzes widersprechen können.
Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
- Familienname,
- Vorname,
- gegenwärtige Anschrift.
Im Jahr 2025 findet die Datenübermittlung im März statt.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Absatz 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetz dem widersprochen haben. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 28.02.2025 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Einwohnermeldewesen, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg zu erklären.
Henstedt-Ulzburg, 23.09.2024