Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertreterin Frau Thamiliny Pathmanathan hat gegenüber der Gemeindewahlleiterin erklärt, ihr anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin zum 20.06.2024 niederzulegen. Frau Elisabeth Bresselau von Bressensdorf hat als Nachrückende durch Erklärung auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin von der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband Henstedt-Ulzburg

Frau
Margitta Neumann
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreterin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 07.07.2024 und endet mit Ablauf des 06.08.2024.

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