Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung

Frau Anja Schupp hat gegenüber der Gemeindewahlleiterin erklärt, ihr anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin mit Wirkung zum 30.04.2024 niederzulegen.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass für Anja Schupp der Listenbewerber der FDP

Frau
Nora Grundmann
Breslauer Straße 7
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreterin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 04.05.2024 und endet mit Ablauf des 03.06.2024.

Zurück