Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Herr Jan Schupp hat gegenüber der Gemeindewahlleiterin erklärt, sein anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter mit Wirkung zum 30.04.2024 niederzulegen.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass für Jan Schupp der Listenbewerber der FDP

Herr
Kai Mäckelmann
Alsterweg 8
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 04.05.2024 und endet mit Ablauf des 03.06.2024.

Zurück