Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung

Der Gemeindevertreter Herr Leon Schwark hat gegenüber der Gemeindewahlleiterin erklärt, sein anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter zum 20.02.2024 niederzulegen. Herr Jannik Biehl und Herr Kenneth Grothkopf haben als Nachrückende durch Erklärung auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin von der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband Henstedt-Ulzburg

Frau Simone Brocks
Schweriner Straße 1
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreterin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 25.02.2024 und endet mit Ablauf des 24.03.2024.

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