Bekanntmachungen
Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Abwassersatzung ab 01.01.2024))
Gemäß Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (BekanntVO) vom 14.09.2015 i.V.m. § 18 der Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 13.12.2023, jeweils in der aktuellen Fassung, wird auf die Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Abwassersatzung) hingewiesen. Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, des § 17 Absatz 2 und des § 134 Absatz 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-Abw.AG), der §§ 54 - 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der §§ 13 Abs. 1 Nr.3, 44, 45, 46 Abs. 3, 48 und des § 111 Abs. 2 des Landeswassergesetzes (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 14.11.2023 und mit Genehmigung der unteren Wasserbehörde vom 01.12.2023 die Abwassersatzung erlassen. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abwassersatzung vom 11.12.2003 außer Kraft.
Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Abwassersatzung ab 01.01.2024)