Bekanntmachungen
4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2023 folgende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:
Artikel 1
§ 4 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
§ 4
Gebührensatz
(1) Grundgebühr je m² gebührenpflichtiger Grundstücksfläche 0,04 €.
(2) Benutzungsgebühr je m² gebührenpflichtiger Grundstücksfläche 0,21 €.
Artikel 2
Diese 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.