Bekanntmachungen
Überleitungsbilanz gem. § 58 Kindertagesförderungsgesetz
Im Zuge der Umsetzung der Kita-Reform waren alle schleswig-holsteinischen Standortkommunen gem. § 58 Abs. 3 KitaG verpflichtet, dem Sozialministerium zur Erstellung einer Überleitungsbilanz die Veränderungen der finanziellen Auswirkungen der Gemeinde für die Kindertagesbetreuung auf Basis von IST-Zahlen sowie Prognosezahlen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 darzustellen.
Das Prüfergebnis des Sozialministeriums wurde am 1.2.2022 erteilt.