Bekanntmachungen
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 18.04.2022 bis 22.04.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Erdgeschoss Zimmer 0.02 für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.