Bekanntmachungen
Haushaltsplan der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit § 77 Abs.1, § 98 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 sowie den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 02.06.2021 und der Gemeindevertretung vom 17.08.2021 folgender Haushaltsplan erlassen: