Bekanntmachungen
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg
Aufgrund der § 5 und 17 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts des Landes Schleswig-Holstein und § 10 der Stiftungssatzung wird nach Beschlussfassung des Stiftungsrates vom 2.6.2021 mit Zustimmung durch die Gemeindevertretung vom 15.6.2021 und nach Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg als Kommunalaufsicht vom 18.6.2021 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Jugendstiftung erlassen: