Bekanntmachungen
16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende
16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass unter den Buchstaben a) – h) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „13“ durch „11“ ersetzt wird.
II.
Die 16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 16.03.2021 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 17.03.2021 erteilt.