Bekanntmachungen

16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung

Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende
16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:

I.

§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass unter den Buchstaben a) – h) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „13“ durch „11“ ersetzt wird.

II.

Die 16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 16.03.2021 in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Land­rates des Kreises Segeberg vom 17.03.2021 erteilt.

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