Bekanntmachungen
Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Am 27. April 2021 findet die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 9 und höchstens 13 gewählten Mitgliedern.
Die Henstedt-Ulzburger Seniorinnen und Senioren werden aufgerufen, sich als Wahlkandidaten zur Verfügung zu stellen.
Wählbar sind alle im Jahr 1961 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 26. Januar 2021 in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Zur Wahl zugelassen werden alle Kandidaten, die von mindestens 5 wahlberechtigten Henstedt-Ulzburger Seniorinnen oder Senioren unterstützt oder von den satzungsmäßig vorgesehenen Organisationen vorgeschlagen werden. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, Mitglieder der Ausschüsse und Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts- und Kreisebene.
Für die Wahlvorschläge der Kandidaten müssen amtliche Vordrucke verwendet werden, die ab 21. Januar 2021 bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG, Zimmer 0.16, Telefon 04193/963-310 oder wahlamt@h-u.de
angefordert werden können. Die Wahlvorschläge müssen vollständig ausgefüllt bis spätes-tens 03. März 2021, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg eingegangen sein. Zur rechtzeitigen Beseitigung etwaiger Mängel empfiehlt sich die Abgabe mindestens eine Woche vor dem Abgabetermin.
Werden nicht mehr als 13 Bewerberinnen oder Bewerber zur Wahl zugelassen, findet das vorgeschriebene Briefwahlverfahren nicht statt. In diesem Fall wird die Wahl durch die Gemeindevertretung durchgeführt, wenn die Mindestmitgliederzahl erreicht wird. Ansonsten gilt der Seniorenbeirat als nicht gewählt.
Henstedt-Ulzburg, 12.01.2021
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Gemeindewahlleiter
gez. Peglow