Bekanntmachungen

Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Herr Kurt Göttsch hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter mit Ablauf des 7. Dezember 2020 niedergelegt.
Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der WHU

Herr
Stefan Schneider
Usedomer Straße 21
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreter nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 10.12.2020 und endet mit Ablauf des 09.01.2021.

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