Bekanntmachungen

Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Frau Inga Lüttjohann hat ihr anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin mit Ablauf des 7. Dezember 2020 niedergelegt. Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der BfB

Herr
Dr. Axel Holtz
Groß-Sabiner-Ring 34
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 19.11.2020 und endet mit Ablauf des 18.12.2020.

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