Bekanntmachungen
VI. Nachtragssatzung zur Kita-Satzung
VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und der §§ 25 Abs. 1 und 3, Satz 1 – 3, sowie 30 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.06.2020 folgende VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstätten-satzung - Kita-Satzung) erlassen: