Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung

Herr Timo Scholle hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter zum 18. März 2020 niedergelegt.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin der BfB

  • Frau
    Annemarie Winter
    Maurepasstraße 45
    24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreterin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 09.04.2020 und endet mit Ablauf des 08.05.2020.

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