Bekanntmachungen

Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 25.02.2020

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:

I.

Die Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 25.02.2020 für den Termin Sonntag, den 03.05.2020 wird aufgehoben.

II.

Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.

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