Bekanntmachungen
Richtlinie der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Gemäß § 8 Abs. 3 Jugendförderungsgesetz Schleswig-Holstein (JuFöG) in Verbindung mit §§ 11, 12 und 74 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - jeweils in der zurzeit geltenden Fassung - regelt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg dieses Förderungsanliegen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung durch freiwillige Leistungen mittels dieser Richtlinie.