Bekanntmachungen
Lärmaktionsplanung 2018 - Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2013
hier: Öffentliche Auslegung
Gemäß der EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sind Gemeinden und Städte generell verpflichtet, eine Lärmminderungsplanung aufzustellen bzw. regelmäßig zu aktualisieren. Das Ziel ist dabei, den Umgebungslärm darzustellen und Maßnahmen zur Minderung des Lärms zu entwickeln.