Bekanntmachungen

Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:

Vollständiger Bekanntmachungstext

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