Bekanntmachungen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Nach Beschluss des Gemeindewahlausschusses findet die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 01.03.2020 statt.
Gemäß §§ 57 ff. der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit Abschnitt VI des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Wahlvorschläge sind bis zum 06.01.2020, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, schriftlich einzureichen. Ich empfehle jedoch dringend, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.