Bekanntmachungen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Nach Beschluss des Gemeindewahlausschusses findet die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 01.03.2020 statt.

Gemäß §§ 57 ff. der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit Abschnitt VI des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Wahlvorschläge sind bis zum 06.01.2020, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, schriftlich einzureichen. Ich empfehle jedoch dringend, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.

Vollständiger Bekanntmachungstext

Zurück