Bekanntmachungen

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr(Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung)

V. Nachtragssatzung vom 21.08.2019 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) i.d.F. vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27) und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H., S. 651), jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.08.2019 folgende V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung) erlassen:

Vollständiger Bekanntmachungstext

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