Bekanntmachungen
10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.07.2017 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
Im § 5 - Ständige Ausschüsse – wird
a) im Absatz 1 Buchstabe e) das Aufgabengebiet des Sozial-, Senioren und Gleichstellungs-ausschusses um die Aufgabe „Inklusion“ erweitert.
b) Absatz 6 gestrichen.
II.
Die 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 20.07.2017 erteilt.
Henstedt-Ulzburg, den 02.08.2017