Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung

Herr Dirk Wittich hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter mit Wirkung vom 16. März 2016 niedergelegt.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin der Wählergemeinschaft Bürger für Bürger
Frau
Bettina Klemm
Hasselbusch 46
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreterin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 07.04.2016 und endet mit Ablauf des 06.05.2016.

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