Bekanntmachungen

Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Gemeindefeuerwehr

Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. November 2016 folgende Satzung der Gemeinde für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen  Feuerwehr, Gemeindefeuerwehr, erlassen:

Vollständiger Bekanntmachungstext

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