Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen

DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung“

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Das Land Schleswig-Holstein hat durch Bekanntmachung der DIN 1986 Teil 30 am 05. Oktober 2010 (Amtsbl. Schl.-H. S. 905) alle Grundstückseigentümer*innen verpflichtet, ihre Schmutzwasserleitungen und Schächte auf Dichtheit überprüfen zu lassen.

Für Grundstücksentwässerungsanlagen, die sich außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B befinden, wurde die flächendeckende Dichtheitsprüfung ausgesetzt. Der Erlass des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) vom 30.11.2022 regelt und begründet dieses Vorgehen.

Aktuell wird die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten (Straßenliste Henstedt-Ulzburg) stichprobenartig überprüft. Die untere Wasserbehörde wird gebietsweise die Grundstückseigentümer*innen auffordern, eine Bescheinigung über die erfolgte Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (Dichtheitsprüfung) vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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