Parkregeln mit Blauem Parkausweis beachten

Änderung der Parkdauer auch im Gewerbepark Nord in Henstedt-Ulzburg

Uta Herrnring-Vollmer (links) und Britta Brünn geben wichtige Hinweise zum Parken im Gewerbepark Nord. Foto: Inklusionsbeauftragte

Immer öfter werden Parkplätze vor Supermärkten oder in Gewerbegebieten durch Kameras überwacht. Dabei erfassen Kameras die Kennzeichen der Autos. Es ist nicht mehr nötig, eine Parkscheibe vorne am Armaturenbrett zu platzieren. Wichtig ist es jedoch, die Parkdauer auf dem jeweiligen Parkplatz zu beachten.

„Im Gewerbepark Nord wurde jetzt auf vielen Parkflächen dieses Parksystem eingerichtet“,

sagen die beiden ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Britta Brünn und Uta Herrnring-Vollmer. Sie stellten fest, dass somit der Blaue Parkausweis, den Menschen mit Behinderung über den Bescheid eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und Bl (blind) bekommen können, gar nicht mit diesem Kamerasystem erfasst werden.

„Für den Blauen Parkausweis besteht in Schleswig-Holstein eine höchstzulässige Parkzeit von 24 Stunden“,

betont Britta Brünn und Uta Herrnring-Vollmer ergänzt:

„Es gibt noch weitere Möglichkeiten. So kann man mit dem Blauen Parkausweis zum Beispiel auch bis zu drei Stunden an Stellen parken, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist.“

Da der Gewerbepark Nord überwiegend aus privaten Flächen besteht und nach der Eröffnung von Kaufland auch der dortige Parkplatz wieder nutzbar ist, möchten die beiden Inklusionsbeauftragten an eine wichtige Information erinnern: Bei der Nutzung des dortigen Parkplatzes gelten bei einem Hinweis auf die Parküberwachung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzbetreibers. Im Gewerbepark Nord ist das die ParkDepot GmbH, die darauf mit Schildern unter anderem bei der Einfahrt zu Kaufland an der Seite des Baumarkts Toom aufmerksam macht.

In Gesprächen mit Bernd Langbehn, Sprecher des Gewerbeparks, Jörg Brauer, Immobilienentwickler für Kaufland und Stephan Kufka, Hausleiter der Filiale Kaufland, fanden beide Inklusionsbeauftragten Verständnis für das Anliegen. So konnte eine Lösung gefunden werden

„Sollte eine Besitzerin oder ein Besitzer eines Blauen Parkausweises über die Parkzeit von drei Stunden hinaus auf dem Parkplatz gestanden haben, sollte diese oder dieser noch am gleichen Tag mit dem Blauen Parkausweis an die Information von Kaufland gehen und dort ihr oder sein Kennzeichen angeben, damit kein ‚Strafzettel‘ generiert wird“,

erklären Britta Brünn und Uta Herrnring-Vollmer.

„Eine spätere Stornierung ist auch möglich, aber mit mehr Aufwand verbunden und funktioniert nur über den Anbieter direkt.“

Stephan Kufka erwähnt:

„Wir möchten, dass sich alle unsere Kundinnen sowie Kunden bei Kaufland im Gewerbepark Nord wohlfühlen und in Ruhe einkaufen gehen können.“

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