Straßenreinigung in Henstedt-Ulzburg: Bitte um Mithilfe aller Bürger:innen
Der Herbst hat seit einigen Wochen in Henstedt-Ulzburg Einzug gehalten. Die Tage werden kürzer, das Laub färbt sich bunt und die Regentage häufen sich. So schön die farbenfrohen Blätter an den Bäumen auch sind, so bergen sie doch auch Gefahrenpotenzial: Wenn sie herabfallen und matschig werden, dann werden Wege rutschig. Zudem verstopfen sie die Straßenabläufe – insbesondere, wenn sie sich mit Dreck und Unrat vermischen.
„Wie der einen oder dem anderen Mitbürger:in sicherlich bereits aufgefallen ist, kommt es in letzter Zeit wieder vermehrt zu lokalen Überschwemmungen in unseren Straßen. Ein Grund dafür sind durch Laub und Schmutz verstopfte Gullys“,
sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.
„Die Gullys werden dreimal jährlich durch eine von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg beauftragte Wartungsfirma gereinigt – häufiger als in anderen Städten oder Gemeinden üblich. Die Reinigung kann allerdings nur effektiv sein, wenn wir gemeinsam daran arbeiten, die Straßenabläufe nicht sofort durch herumliegendes Laub oder andere Verschmutzungen erneut verstopfen zu lassen. Jede:r Anlieger:in hat hierzu einen Beitrag zu leisten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen unsere Gemeinde noch schöner und sicherer zu machen!“
Der Baubetriebshof ist ebenfalls weiterhin dabei, die zahlreichen Gemeindeflächen zu pflegen.
Aufgrund der aktuellen teilweise massiven Verschmutzung weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg daher nochmals auf die geltenden Regelungen für die Straßenreinigung hin. Nach der Straßenreinigungssatzung sind die Grundstückseigentümer:innen verpflichtet, die Straßenreinigung an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen. Diese Regelung gilt nicht nur für private Wohngrundstücke, sondern auch für Gewerbetreibende, Wohnungsgesellschaften, Eigentümer:innen unbebauter Grundstücke und Eigentümer:innengemeinschaften.
Die Reinigungspflicht erstreckt sich unter anderem auf Geh- und Radwege, begehbare Seitenstreifen, die als Kfz-Parkplatz besonders gekennzeichneten Flächen, Rinnsteine und Fahrbahnen sowie auf die Mischverkehrsflächen der verkehrsberuhigten Bereiche. Nur an wenigen Straßen im Gemeindegebiet, wie zum Beispiel der Hamburger Straße und der Maurepasstraße, sind Rinnsteine und Fahrbahnen von der Reinigungspflicht ausgenommen.
„Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Entfernen von Laub, Unrat, überschüssigem Streusand oder Kiesgeröll. Auch wildwachsende Kräuter sind zu entfernen. Die Reinigung ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Monat vorzunehmen“,
erklärt Andrea Wegner, Sachgebietsleiterin „Verkehr“.
„Die Umsetzung der notwendigen Arbeiten liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer:innen, ohne eine Aufforderung der örtlichen Verkehrsbehörde abzuwarten. Die Verletzung der Verpflichtung zur Straßenreinigung kann neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens auch zu eventuellen Schadenersatzansprüchen führen.“
Genauere Informationen können bei den Satzungen und Richtlinien auf der Homepage aus der Satzung über die „Reinigung der öffentlichen Straßen“ entnommen werden.
Für Fragen zu diesem Thema ist Andrea Wegner die richtige Ansprechpartnerin im Rathaus. Sie ist per Telefon unter 04193-963 350 und per E-Mail an verkehr@h-u.de zu erreichen.