Temporär keine Genehmigungen von Veranstaltungen

Eingeschränkte Erreichbarkeit im Sachgebiet Ordnung vom 13. Mai bis zum 18. Juni

Information der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Das Sachgebiet Ordnung, das unter anderem für Gewerbeangelegenheiten und ordnungsbehördliche Aufgaben zuständig ist, ist aus personellen Gründen in der Zeit vom 13. Mai bis einschließlich 18. Juni nur eingeschränkt erreichbar.
In der Zeit vom 14. bis 18. Juni muss dieser Bereich komplett geschlossen werden. In diesem Zeitraum können dort keine Dienstleistungen geboten werden.

Vom 13. Mai bis einschließlich 18. Juni können folgende Aufgaben nicht geleistet werden:  

  • Genehmigungen von Veranstaltungen
  • Erarbeitung von Verordnungen gemäß § 5 des Ladenöffnungszeitengesetztes über die Sonntagsöffnung
  • Anträge auf Genehmigung von Ausnahmen der Sonn- und Feiertagsruhe (private Flohmärkte)
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Spielhallenerlaubnisse
  • Genehmigungen für Sammlungen, Tombolen, Lotterien und Ausspielungen
  • Standerlaubnisse für Wochenmärkte erteilen, Stände zuteilen

Gewerbeanzeigen, Fischerei- und Fundangelegenheiten können in der Zeit vom 13. bis 17. Mai und vom 27. Mai bis einschließlich 13. Juni bearbeitet werden.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bedankt sich für das Verständnis für diese Einschränkungen.

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