Ausschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Inklusionsbeauftragte oder Inklusionsbeauftragter für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n oder mehrere ehrenamtliche Inklusionsbeauftragte/n für Menschen mit Behinderung.
Die Bestellung erfolgt durch die Gemeindevertretung für die Dauer von 5 Jahren.

Die Aufgaben der/des Inklusionsbeauftragte/n für Menschen mit Behinderung liegen insbesondere in der

  • Vertretung der besonderen Interessen der Menschen mit Behinderung und dem

Einsatz für deren Belange,

  • Information der Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige, der Koordination

deren Anliegen und Anregungen sowie Weiterleitung an die zuständigen Stellen,

  • Öffentlichkeitsarbeit und
  • Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit aller Behindertenorganisationen

und -vereine.

Eine weitere Aufgabe besteht in der Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Verwaltung, Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen sowie der Mitwirkung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Henstedt-Ulzburg.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € gewährt.

Die/Der Inklusionsbeauftragte/n sollte/n ihren/seinen Hauptwohnsitz in Henstedt-Ulzburg haben. Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung werden ausdrücklich gebeten, sich zu bewerben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit der nötigen Sachkenntnis reichen ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 18.04.2023 bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Bürgermeisterin Frau Schmidt, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, ein.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Grabowski während der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 04193/963-341, email: beate.grabowski@h-u.de.

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