Jetzt bewerben – Seniorenbeirat wird neu gewählt

Sich für die Belange der älteren Generation stark machen, älteren Mitmenschen zuhören und sich aktiv in die Gemeindepolitik einbringen. Das sind drei Kernaufgaben des Seniorenbeirats Henstedt-Ulzburg. Am 25. Oktober 2022 wird das Gremium neu gewählt. Bis zum 17. August 2022 können Wahlvorschläge bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg eingereicht werden.

„Der Seniorenbeirat ist das politische Sprachrohr der Seniorinnen und Senioren im Ort und ein wichtiger Hinweisgeber für Politik und Verwaltung. Ich freue mich, wenn Sie sich für unser Gemeinwesen einbringen wollen und sich für dieses wichtige Ehrenamt bewerben“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.

„Der Beirat ist die Anlaufstelle und Interessenvertretung für die Anliegen und Anregungen der Seniorinnen und Senioren im Ort und berät die politischen Gremien in den grundsätzlichen Angelegenheiten der Mitbürgerinnen und Mitbürger“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Seniorenbeirats, Joachim Süme. „Wenn Sie zur Altersgruppe ‚60 plus‘ gehören, unterstützen Sie uns durch Ihr Engagement und eine Kandidatur bei der kommenden Seniorenbeiratswahl.“

Wer sich über die Arbeit des Seniorenbeirats informieren möchte, hat in den kommenden Wochen hierzu folgende Möglichkeiten:

  • 28.07. Marktplatz Ulzburg (vormittags), Marktplatz Rhen (nachmittags), Infostände
  • 30.07. Oldie-Abend in der Kulturkate für Seniorinnen und Senioren ab 20 Uhr
  • 03.08. EDEKA Dammstücken (9 bis 12 Uhr), Infostand
  • 05.08. REWE Schulstraße (9 bis 12 Uhr), Infostand
  • 12.08. Frühschoppen in der Kulturkate ab 10 Uhr

Auf den Veranstaltungen werden Flyer für die Wahl des Seniorenbeirats verteilt.

Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 9 und höchstens 13 möglichst geschlechterparitätisch gewählten Mitgliedern. Wählbar sind alle im Jahr 1962 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 24. Juli 2022 eine Wohnung in Schleswig-Holstein haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, Mitglieder der Ausschüsse und Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts- und Kreisebene.

Für die Wahlvorschläge der Kandidaten müssen amtliche Vordrucke verwendet werden, die ab 21. Juli 2022 bei der

Gemeinde Henstedt-Ulzburg,
Rathausplatz 1,
24558 Henstedt-Ulzburg,
EG, Zimmer 0.16,
Telefon 04193/963-310 oder wahlamt@h-u.de

angefordert werden können. Die Wahlvorschläge müssen vollständig ausgefüllt bis spätestens 17. August 2022, 18 Uhr bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg eingegangen sein. Zur rechtzeitigen Beseitigung etwaiger Mängel empfiehlt sich die Abgabe mindestens eine Woche vor dem Abgabetermin.

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