Wahl zum 11. Kinder- und Jugendparlament
Das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist nach Ablauf seiner Wahlzeit neu zu wählen.
Die Wahl zum 11. Kinder- und Jugendparlament findet aufgrund der durch die Corona-Pandemie einzuhaltenden Hygienevorschriften in der Zeit von Montag, dem 23.11.2020 bis Freitag, dem 27.11.2020 statt. Sie erfolgt durch Stimmabgabe. Die Wahl wird wie folgt durchgeführt:
- In den nachstehend aufgeführten Schulen in Henstedt-Ulzburg vormittags zu den von den einzelnen Schulen festzulegenden Zeiten
- Olzeborchschule, Beckersbergstraße 95,
für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule, - Gemeinschaftsschule Rhen, Schäferkampsweg 34,
für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule, - Alstergymnasium, Maurepasstraße 67,
für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule
- Olzeborchschule, Beckersbergstraße 95,
- Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
für die zur Wahl des Kinder- und Jugendparlaments der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen, soweit diese nicht bereits in den Schulen ihre Stimme abgegeben haben.
Die Stimmenauszählung und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses finden am 27.11.2020 ab 12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, statt.
Das aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament haben alle Kinder und Jugendlichen vom 12. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg haben. Die Altersbegrenzung gilt für den Zeitpunkt der Wahl, d.h. wahlberechtigt und wählbar ist, wer am 27.11.2020 mindestens 12 Jahre und höchstens 20 Jahre alt ist. Der Stichtag für die Wahlberechtigung nach Wohnsitz (gemäß Gemeinde- und Kreiswahlgesetz S-H: 6 Wochen vor der Wahl) ist der 16.10.2020.
Je angefangene 100 wahlberechtigte Kinder und Jugendliche wird je ein Mitglied in das Kinder- und Jugendparlament gewählt.
Das Kinder- und Jugendparlament 2020 – 2022 besteht aus 27 gewählten Vertreterinnen und Vertretern wahlberechtigter Kinder und Jugendlicher.
Die Mindestmitgliederzahl ist gemäß Satzung des Kinder- und Jugendparlaments, § 4 Abs.1, auf 11 Personen festgesetzt. Bei Nichterreichen der Mindestmitgliederzahl gilt es als nicht gewählt.
Im Kinder- und Jugendparlament sind diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen haben. Die Wahlberechtigten haben jeweils eine Stimme. Bei Stimmengleichheit können auch mehr als die o.g. 27 Mitglieder in das Kinder- und Jugendparlament gewählt werden. Darüber hinaus gewählte Mitglieder verbleiben als Listennachfolger, falls ein gewähltes Mitglied seinen Sitz im Kinder- und Jugendparlament nicht mehr ausübt.
Bewerbungen für eine Kandidatur sind bis zum 01.11.2020 schriftlich mit Passbild bei der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Sachgebiet Bildung, Jugend und Freizeit, Zimmer A.03, einzureichen. Hierfür kann der vorbereitete und öffentlich ausgelegte Bewerbungsvordruck verwendet werden.
Alle eingegangenen Bewerbungen werden öffentlich ausgehängt und können in den o.g. Schulen, in den Jugendfreizeitheimen (Jugendzentren Tonne und Rhen) und im Rathaus eingesehen werden.
Für weitere Auskünfte zur Wahl des 11. Kinder- und Jugendparlaments steht Herr Goetzke (Rathaus Zimmer A.03 oder telefonisch 04193/963-226) gern zur Verfügung.