Für freie Geh- und Radwege - Rückschnitt von Grünflächen

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg schneidet zurück und bittet die Bürgerinnen und Bürger, es ihr gleich zu tun. Bürgermeisterin Ulrike Schmidt besucht Tim Vollmer vom Baubetriebshof beim Einsatz.

Wenn Äste und Zweige von Bäumen, Sträuchern oder Hecken in den Verkehrsraum hineinwachsen, müssen diese von den Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zurückgeschnitten werden. Dies betrifft in erster Linie Privatpersonen – sprich die Bürgerinnen und Bürger – aber auch Gewerbetreibende, Wohnungsgesellschaften, Eigentümer unbebauter Grundstücke, Eigentümergemeinschaften und nicht zuletzt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg selbst.

Für die Grünflächen im Gemeindeeigentum ist der Baubetriebshof zuständig. Dieser führt auf diesen Flächen regelmäßig Form- und Pflegeschnitte zur Verkehrssicherung durch. Diese sind, im Gegensatz zu einem kompletten Rückschnitt von Hecken oder Sträuchern, auch ganzjährig erlaubt.

„Henstedt-Ulzburg, unsere schöne Gemeinde im Grünen, wächst halt manchmal über sich hinaus“, weiß Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. „Das ist eigentlich eine gute Sache, nur dann nicht, wenn es sich um Zweige, Äste, Hecken und andere Pflanzen handelt, die in den Gehweg-, Radweg- oder Straßenbereich hineinwachsen und so die Verkehrssicherheit gefährden. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind deshalb in der Pflicht, für einen regelmäßigen Rückschnitt in diesem Bereich zu sorgen“, so die Bürgermeisterin.

Gehwege und Fahrbahnen müssen in ihrer gesamten Breite für den Fußgänger-, Radfahrer- bzw. Fahrzeugverkehr nutzbar sein. Wo ein Gehweg nicht vorhanden ist, gilt als Gehweg ein begehbarer Seitenstreifen oder ein den Bedürfnissen der Fußgänger entsprechender Streifen der Fahrbahn. Der Luftraum über öffentlichen Straßen ist in einer Höhe von 4,50 m frei zu halten.

„Mein Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Pflege ihrer Grundstücksgrenze im Blick haben“, sagt Bürgermeisterin Schmidt. „Mein Appell zum Handeln gilt insbesondere denjenigen, die in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefordert werden mussten, für einen Rückschnitt zu sorgen. Es sei darauf hingewiesen, dass es in ihrer Verantwortung liegt, die notwendigen Arbeiten regelmäßig durchzuführen – auch ohne eine Ermahnung unseres Ordnungsamtes!“

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