Satzungsänderung der KiTa-Satzung

Kita Eigenbetrieb

Satzungsänderung der KiTa-Satzung, VI. Nachtrag, der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Geschwisterkinderermäßigung Kreis Segeberg sowie geänderte Öffnungszeiten der Verwaltung des Eigenbetriebes KiTa Henstedt-Ulzburg

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.06.2020 wurde abschließend der VI. Nachtrag der KiTa-Satzung beschlossen. Diese Satzungsänderung war erforderlich, da zum 01.08.2020 in Teilen das neue KiTa-Reformgesetz umzusetzen ist. Hier sind u.a. die Deckelungen der Elternbeiträge reformiert, daher wurden die Gebühren für die Betreuung im Krippen- und Kindergartenbereich entsprechend der Vorgaben des Landes verändert.

Vollständiger Bekanntmachungstext

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