Zuschüsse für Jugendfreizeiten leichter beantragen – Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat Jugendförderrichtlinie überarbeitet

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg fördert die kommunale Kinder- und Jugendarbeit nach der Jugendförderrichtlinie. Diese wurde nun überarbeitet. Ziel war es dabei besonders, das Antragsverfahren für die Ferienfahrten zu vereinfachen, die Voraussetzungen für die jeweilige Förderung zu konkretisieren und abgrenzende Regelungen zu anderen Fördermöglichkeiten zu treffen. Die Jugendförderrichtlinie ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

„Mit der Förderung schaffen wir in unserer Gemeinde Anreize, bestimmte Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen anzubieten und durchzuführen“, erklärt Bürgermeister Stefan Bauer. Dies können beispielsweise Jugendfreizeiten oder Ausbildungen zur Jugendleiterin bzw. Jugendleiter sein. „Es ist uns dabei wichtig, qualifizierte Personen für die Kinder- und Jugendarbeit zu gewinnen und zu fördern.“ Die Gemeinde stellt dafür im Jahr 2020 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 21.000 Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, anerkannte Jugendleitungen sowie Jugendorganisationen der zugelassenen politischen Parteien in Henstedt-Ulzburg.

Folgende Sachverhalte können hierbei im Einzelnen gefördert werden:

a) Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie internationale Jugendbegegnungen

Der Zuschuss für Maßnahmen (von 3 bis 14 Tagen Dauer) beträgt unverändert 2 Euro je Teilnehmer/in und Tag, wenn diese in Henstedt-Ulzburg wohnen. Es müssen mindestens 7 Kinder bzw. Jugendliche (6-17 Jahre) und eine volljährige Begleitperson teilnehmen. Neu aufgenommen wurde ein Zuschuss von 5 Euro je Kind / Jugendlichem mit Behinderung. Auf den Grad der Behinderung kommt es nicht an.

Neu ist außerdem eine Differenzierung und damit zahlenmäßige Ausweitung der förderfähigen Begleitpersonen. Damit soll eine gute Betreuung während der Fahrten ermöglicht werden. Sportliche Fahrten anlässlich eines Turniers sollen künftig über die Sportförderrichtlinie gefördert werden können.

b) Tätigkeit als anerkannte Jugendleitung

Gefördert wird die ehrenamtliche Tätigkeit anerkannter Jugendleitungen bei einem förderfähigen Träger der freien Jugendhilfe. Die Jugendleitung muss in Besitz einer Juleica sein und eine Gruppe leiten, die sich mindestens 14-tägig trifft. Der Zuschuss wurde von 150 Euro auf 180 Euro je Jugendleitung und Kalenderjahr angepasst.

Die Jugendleitung muss den Zuschuss bis zum 15. Oktober eines Jahres mittels Vordruck beantragen. Der Antrag wird nach Bearbeitung durch die Gemeinde an den Kreis Segeberg (Kreisjugendring) zur Gewährung der entsprechenden Förderung aus Kreismitteln weitergeleitet.

c) Aus-/ Fortbildungsmaßnahmen

Gefördert wird die Aus- und Fortbildung zum Erwerb bzw. zur Neuausstellung der Juleica. Nachrangig können auch andere Aus- und Fortbildungen, die der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb des Gemeindegebietes dienen, gefördert werden (z.B. Rettungsschwimmer- oder Kletterausbildung).

Der förderfähige Träger der freien Jugendhilfe muss bestätigen, dass die Aus-/ Fortbildung für die geleistete Kinder- und Jugendarbeit notwendig ist. Die/der Teilnehmende muss sich verpflichten, mindestens zwei Jahre nach der Aus-/ Fortbildung bei dem Träger entsprechende Kinder- und Jugendarbeit in Henstedt-Ulzburg zu leisten. Die berücksichtigungsfähigen Aus-/ Fortbildungskosten werden mit 50 Prozent bezuschusst. Die bisher mögliche Förderung der Ausbildungskosten für sportliche Jugendübungsleitungen soll künftig nach der Sportförderrichtlinie bezuschusst werden.

d) außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen

Gefördert werden außerschulisch angebotene Projekte z.B. zu Themen aus dem Bereich der ökologischen, kulturellen oder gesundheitlichen Jugendbildung, aber auch geschlechtsspezifische Projekte. Politische Jugendbildungsmaßnahmen können ebenfalls gefördert werden. Zielgruppe der Maßnahme müssen Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige (6-26 Jahre) sein. Mindestens 50 Prozent der Teilnehmenden müssen in Henstedt-Ulzburg wohnen. Die berücksichtigungsfähigen Kosten der Jugendbildungsmaßnahme werden mit 75 Prozent bezuschusst.

Die Jugendförderrichtlinie und die zu verwendenden Vordrucke sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.henstedt-ulzburg.de/jugendfoerderrichtlinie.html zu finden. Entsprechende Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie können im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg im Sachgebiet 2.1 „Bildung, Jugend und Freizeit“ eingereicht werden. Bei allen Fragen rund um die Jugendförderrichtlinie wenden Sie sich bitte an Regina Neidhardt, die Sie telefonisch unter 04193/963-221 oder per Mail unter regina.neidhardt@henstedt-ulzburg.de erreichen können.

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