Informationen zu Gehölzmaßnahmen im Zeitraum März bis September
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg hat zum Artenschutz bei Gehölzmaßnahmen und der Behandlung von Gehölzschnittgut im Zeitraum März bis September folgenden Hinweis herausgegeben.
Pressemitteilung des Kreises:
Maßnahmen an Gehölzen seit diesem Monat nur noch eingeschränkt erlaubt