Entwarnung zu den Hinweisen auf Unstimmigkeiten bei der Unterschriftensammlung zum Rewe-Bürgerbegehren

Am 26. September 2017 rief ich aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung sowie der Politik öffentlich dazu auf, der Verwaltung mitzuteilen, ob Unterschriften zum Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung von Rewe in Henstedt-Ulzburg mittels irreführender Fragestellungen gesammelt worden sind.

Auch wenn geringfügig Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind und auch Unterschriften zurückgenommen wurden, so ist nach vorläufiger Bewertung der Kommunalaufsicht davon auszugehen, dass der im Raum gestandene Vorwurf nicht zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führen wird.

Die Kommunalaufsicht hat als Herrin des Verfahrens die Initiatoren des Bürgerbegehrens ebenfalls angehört, wird sich abschließend aber erst zum Zeitpunkt der Zulässigkeitserklärung hierzu schriftlich äußern.

Bauer

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