Kommunalaufsicht geht möglichen Unstimmigkeiten bei Unterschriftensammlung zum Rewe-Bürgerbegehren nach

Aus aktuellem Anlass erfolgt ein Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg, die Unterschriftsabgabe im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zur REWE-Ansiedlung  zu überprüfen:

Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg verfolgt Hinweise, nach denen es bei der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gegen die geplante REWE-Ansiedlung zu Unstimmigkeiten gekommen sein soll.

Nach hiesigen Erkenntnissen steht im Raum, dass die Unterschriften mittels irreführender Fragestellungen wie (sinngemäß) „die Gemeindevertretung wirbt für mehr Bürgerbeteiligung und bittet Sie daher, dies mit Ihrer Unterschrift zu ermöglichen“ bzw. „möchten Sie sich an der Ortsentwicklung in Henstedt-Ulzburg beteiligen, dann können Sie dies mit ihrer Unterschrift tun“ geworben wurde.

Die Kommunalaufsicht nimmt dieses Problem sehr ernst und stellt allgemein fest, „dass die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens insgesamt in Frage zu stellen wäre, wenn im Rahmen der Unterschriftensammlung tatsächlich eine übergreifende, irreführende oder manipulative Werbung vorgenommen wurde, die zu einer Gefährdung der freien und sachlichen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger geführt hat.“

 „Wir gehen diesen Vorwürfen nach mit dem Ziel, die Annahme zu bestätigen oder auch sie zu widerlegen“, sagt Bürgermeister Stefan Bauer und bittet hierzu die Bürgerinnen und Bürger um Rückmeldung. „Sollten Sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine Unterschrift für das Bürgerbegehren gegen REWE geleistet haben, können Sie sich bis zum 5. Oktober 2017 im Rathaus per E-Mail unter ordnungsamt@h-u.de oder telefonisch unter 04193/963-301 melden und ihre Unterschrift zurückziehen.“ Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Personen, die von diesem Recht Gebrauch machen, veröffentlicht.

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