2. Nachtragssatzung zur Satzung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg
Aufgrund der § 5 und 17 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts des Landes Schleswig-Holstein und § 10 der Stiftungssatzung wird nach Beschlussfassung des Stiftungsrates vom 2.6.2021 mit Zustimmung durch die Gemeindevertretung vom 15.6.2021 und nach Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg als Kommunalaufsicht vom 18.6.2021 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Jugendstiftung erlassen:
Neufassung der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Vogelsang"
hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung gemäß § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Planungs- und Bauausschuss in der Sitzung am 19.04.2021 gebilligte geänderte Entwurf zur Neufassung der Außenbereichssatzung Nr. 1 „Vogelsang“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ...
Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 148 „Pommernstraße/Kisdorfer Straße“ für das Gebiet nördlich und östlich der Pommernstraße - südlich der Schlesienstraße - westlich der Kisdorfer Straße im Ortsteil Henstedt
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung einer Online-Informationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 19.05.2021
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 „Pommernstraße / Kisdorfer Straße“
hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie einer Online-Informationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 25.05.2021
II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades Beckersberg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Gebührenordnung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende II. Nachtragssatzung erlassen:
des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr über die Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG bezüglich der Planänderung in dem Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG i.V.m. § 72 ff. VwVfG für das Vorhaben:
„Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen“, Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung einer Online-Informationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 27.04.2021
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass unter den Buchstaben a) – h) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „13“ durch „11“ ersetzt wird.
II.
Die 16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 16.03.2021 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 17.03.2021 erteilt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs.1 und § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) in der jeweils aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende Satzung erlassen:
Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (teilw. Umwandlung des Sportplatzes der Gemeinschaftsschule Rhen in Wohnbaufläche)
hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB