Temporär keine Genehmigungen von Veranstaltungen

Eingeschränkte Erreichbarkeit im Sachgebiet Ordnung vom 13. Mai bis zum 11. Juni

Information der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Das Sachgebiet Ordnung, das unter anderem für Gewerbeangelegenheiten und ordnungsbehördliche Aufgaben zuständig ist, ist aus personellen Gründen in der Zeit vom 13. Mai bis einschließlich 11. Juni nur eingeschränkt erreichbar.
In der Zeit vom 21. bis einschließlich 24. Mai sowie am 10. und am 11. Juni muss dieser Bereich komplett geschlossen werden. In diesem Zeitraum können dort keine Dienstleistungen geboten werden.

Vom 13. Mai bis einschließlich 11. Juni können folgende Aufgaben nicht geleistet werden:  

  • Genehmigungen von Veranstaltungen
  • Erarbeitung von Verordnungen gemäß § 5 des Ladenöffnungszeitengesetztes über die Sonntagsöffnung
  • Anträge auf Genehmigung von Ausnahmen der Sonn- und Feiertagsruhe (private Flohmärkte)
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Spielhallenerlaubnisse
  • Genehmigungen für Sammlungen, Tombolen, Lotterien und Ausspielungen
  • Standerlaubnisse für Wochenmärkte erteilen, Stände zuteilen

Gewerbeanzeigen, Fischerei- und Fundangelegenheiten können in der Zeit vom 13. bis 17. Mai und vom 27. Mai bis einschließlich 7. Juni bearbeitet werden.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bedankt sich für das Verständnis für diese Einschränkungen.

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